Partnerschaftsverein Iruma - Wolfratshausen e. V.

Verein zur Förderung der Partnerschaft zwischen Iruma und Wolfratshausen e.V



Unsere Satzung

VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER PARTNERSCHAFT 
ZWISCHEN IRUMA UND WOLFRATSHAUSEN E.V.

(Partnerschaftsverein Iruma e.V.)

 

§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung der Partnerschaft zwischen Iruma und Wolfratshausen" (Partnerschaftsverein Iruma e.V.). Er hat seinen Sitz in Wolfratshausen.

 

§2 Zweck des Vereins

Im Rahmen der Partnerschaft zwischen den Städten Iruma und Wolfratshausen sind die freundschaftlichen und vertrauensvollen Beziehungen zu festigen, auszubauen und weiterzuführen.

Der Verein setzt sich zum Ziel, persönliche Kontakte mit den Bürgern aus Iruma und Umgebung zu pflegen. Er unterstützt damit den persönlichen, kulturellen und sportlichen Austausch sowie Begegnungen über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus. Damit fördert er auch das Verständnis für die sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Verhältnisse anderer Länder.

Die Förderung des Jugend- und Schüleraustausches genießt besonderen Stellenwert.

Ein weiterer Zweck des Vereins ist es, für die Pflege und den Erhalt des Japanischen Gartens "Yuko Nihon Teien" am Johannisplatz zu sorgen.

Der Verein ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.

 

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet jeweils die Vorstandschaft mit Stimmenmehrheit. Lehnt diese den Antrag ab, so steht dem Betroffenen die Anrufung der Mitgliederversammlung offen, welche endgültig mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet.

Fördernde Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen oder juristische Personen werden.

Nähere Bestimmungen über die Aufnahme einschließlich der Festlegung über etwaige Beiträge werden vom Vorstand beschlossen.

Die Mitgliederversammlung beschließt über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind von der

Beitragspflicht befreit.

 

§5 Beitrag

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Beiträge dürfen nicht rückwirkend erhöht werden. Die Beitragspflicht entsteht jährlich in voller Höhe.

 

§6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet nur durch

1. die schriftliche Austrittserklärung unter Einhaltung einer Monatsfrist zum Jahresende.

2. den Ausschluss aus wichtigem Grund, insbesondere wenn das Verhalten des Mitglieds mit den Zielen des Vereins nicht in Einklang zu bringen ist; den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit; oder

3. den Tod.

 

§7 Organe

Die Organe des Vereins sind

1. der Vorstand

2. die Vorstandschaft

3. das Partnerschaftskomitee und

4. die Mitgliederversammlung.

 

§8 Vorstandschaft

Die Vorstandschaft besteht aus dem/der Vorsitzenden, einem/einer Stellvertreter/in, dem/der

Kassier/in, dem/der Schriftführer/in und drei Beisitzern/innen.

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der

a) 1. Vorsitzenden

b) 2. Vorsitzenden

Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vorstandschaft wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Erfolgt die Neuwahl nicht rechtzeitig, so bleibt die bisherige Vorstandschaft bis zur Wahl der neuen Vorstandschaft im Amt.

Scheidet ein Mitglied der Vorstandschaft vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so wird für den Rest der Amtszeit von der Mitgliederversammlung bei der nächsten Mitgliederversammlung ein Mitglied nachgewählt. Bis zu diesem Zeitpunkt betraut der/die Vorsitzende ein anderes Mitglied der Vorstandschaft mit der kommissarischen Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben.

Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens vier Mitgliedern der Vorstandschaft erforderlich.

Die Tätigkeit der Vorstandschaft ist ehrenamtlich.

 

§9 Geschäftsbereich der Vorstandschaft

Die Vorstandschaft erledigt sämtliche Angelegenheiten des Vereins, soweit diese nicht dem Partnerschaftskomitee oder der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten ist das Partnerschaftskomitee bei der nächsten Sitzung entsprechend zu unterrichten.

Die Vorstandschaft setzt die Tagesordnung des Partnerschaftskomitees und der Mitgliederversammlung fest und vollzieht die in diesen Gremien gefassten Beschlüsse, an die sie gebunden ist.

Im Innenverhältnis wird bei Verhinderung der/die Vorsitzende vom/von der Stellvertreter/in vertreten.

 

§ 10 Partnerschaftskomitee

Das Partnerschaftskomitee besteht aus der Vorstandschaft und dem Beirat.

Der Beirat setzt sich zusammen aus:

1. dem ersten Bürgermeister der Stadt Wolfratshausen oder einem von ihm beauftragten Stellvertreter.

2. drei weiteren Mitgliedern, die durch den Stadtrat zu bestellen sind und nicht bereits der Vorstandschaft angehören.

Sitzungen des Partnerschaftskomitees finden einmal im Jahr statt, soweit die Sachlage nicht

einen kürzeren Turnus erfordert.

Zusätzlich ist eine Sitzung einzuberufen, wenn mindestens fünf Mitglieder des Partnerschaftskomitees dies schriftlich beim Vorstand beantragen.

Die Ladung erfolgt schriftlich spätestens 7 Tage vor der Sitzung.

Beschlussfähigkeit ist gegeben. wenn mindestens drei Mitglieder der Vorstandschaft und drei

Mitglieder des Beirates anwesend sind.

 

§ 11 Aufgaben des Partnerschaftskomitees

Das Partnerschaftskomitee erarbeitet die Vorgaben für die Tätigkeit der Vorstandschaft, insbesondere Art und Umfang der Aktivitäten, die über den laufenden Betrieb des Vereins hinausgehen.

Es entscheidet über Art, Umfang und Höhe von eventuellen Zuschüssen an andere Einrichtungen

und Organisationen, die im Zusammenhang mit der Partnerschaft mit lruma stehen.

Das Partnerschaftskomitee kann einzelne seiner Befugnisse auf die Vorstandschaft übertragen.

 

§12 Mitgliederversammlung

Mindestens einmal jährlich ist durch die Vorstandschaft eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn dies von mehr als einem Drittel der Vereinsmitglieder mit gleichzeitiger Begründung des Antrages schriftlich verlangt wird.

Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung schriftlich einzuladen.

 

§ 13 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

1. Entgegennahme des Berichts über das abgelaufene Jahr sowie die geplanten Vorhaben;

2. Entlastung der Vorstandschaft;

3. Wahl auf die Dauer von zwei Jahren

            a. der Vorstandschaft 8);

            b. von zwei Kassenprüfern, wobei ein Kassenprüfer Mitglied des Beirats sein sollte;

4. Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern;

5. die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft nach §§ 4 und 6;

6. Festsetzung des Jahresbeitrages;

7. Beschlussfassung über Anträge;

8. Satzungsänderungen;

9. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

 

§14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen gefasst, soweit gesetzliche Vorschriften oder die Satzung nicht anders bestimmen. Die Beschlussfassung erfolgt in

offener Abstimmung. Wahlen sind geheim, soweit nicht eine Abstimmung per Akklamation beantragt und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

Ein/e Bewerber/in ist gewählt, wenn er/sie die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhält.

Erhält kein/e Bewerber/in diese Mehrheit, so findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem die relative Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt; bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

§ 15 Tagesordnung und Niederschriften

Anträge für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich eingegangen sein. Diese Anträge sind zu Beginn der Mitgliederversammlung bekannt zu geben.

Später eingehende Anträge können als Dringlichkeitsanträge behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Auch diese Anträge bedürfen der schriftlichen Form.

Über alle Mitgliederversammlungen, Sitzungen der Vorstandschaft und des Partnerschaftskomitees ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom/von der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/ in zu unterzeichnen ist.

 

§16 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Die vorgeschlagene Änderung ist als Tagesordnungspunkt bekannt zu geben und mit der Einladung zu versenden.

 

§ 17 Vereinsauflösung

Für die Auflösung des Vereins besteht nur Beschlussfähigkeit, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder.

Wird wegen Beschlussunfähigkeit zum selben Tagesordnungspunkt ein zweites Mal eingeladen, so ist die Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, überträgt der Verein sein Vermögen der Stadt Wolfratshausen. Die Stadt Wolfratshausen hat das erworbene Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden.

 

Genehmigt mit Beschluss der Gründungsversammlung am 28.10.2004 im Saal der Sparkasse

Bad Tölz - Wolfratshausen, Sauerlacher Str. 5-11.


Die Änderung der Satzung § 8 von 3 auf 5 Beisitzer/innen genehmigt mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 20. April 2017 im Roten Saal im Wirtshaus Flößerei, Sebastianisteg 1 in 82515 Wolfratshausen.

Wolfratshausen, den 20. April 2017

Der Vorstand, die Vorstandschaft, das Partnerschaftskomitee und die Mitgliederversammlung 


Satzung als PDF.